Was das Solarspitzengesetz ändert

Am 25. Februar 2025 ist die EnWG-Novelle in Kraft getreten, die als Solarspitzengesetz bekannt wurde. Der Hintergrund: An sonnigen Mittagen speisen inzwischen so viele PV-Anlagen gleichzeitig ein, dass die Strompreise an der Börse ins Negative rutschen und das Netz an seine Grenzen kommt. Das Gesetz soll diese „Solarspitzen” glätten — mit drei zentralen Neuerungen für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Wichtig vorweg: Wer seine Anlage vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen hat, genießt Bestandsschutz. Für Sie ändert sich nichts. Die folgenden Regeln gelten nur für neue Anlagen.

1. Die 60-Prozent-Einspeisebegrenzung

Neue Anlagen ab 2 kWp, die noch kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuerung haben, dürfen ins öffentliche Netz nur noch maximal 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Eine 10-kWp-Anlage darf also höchstens 6 kW ins Netz drücken.

Das klingt drastischer, als es ist. Die Begrenzung greift nur in den wenigen Einspeisespitzen an besonders sonnigen Mittagsstunden — nicht auf den gesamten Ertrag. Der reale Ertragsverlust hängt stark von der Ausrichtung ab:

Situationtypischer Ertragsverlust pro Jahr
Ost-West-Dach (flache Spitze)ca. 1–2 %
reine Südausrichtung (hohe Mittagsspitze)ca. 5–9 %
mit Speicher / hohem Eigenverbrauchdeutlich weniger, oft < 1 %

Wer überschüssigen Strom in einen Batteriespeicher lädt oder gezielt Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox mittags laufen lässt, reduziert die Einspeisespitze ohnehin — die 60-Prozent-Grenze wird dann kaum je erreicht.

2. Smart-Meter-Pflicht ab 7 kW — und wie Sie die Begrenzung aufheben

Für Anlagen ab 7 kW ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, ein intelligentes Messsystem samt Steuerbox einzubauen. Der entscheidende Punkt: Sobald dieses Smart Meter installiert und in Betrieb ist, entfällt die 60-Prozent-Begrenzung — Sie dürfen wieder voll einspeisen.

Auch Betreiber kleinerer Anlagen (unter 7 kW) können freiwillig ein Smart Meter beauftragen, um die Begrenzung loszuwerden. Ob sich das lohnt, hängt von der jährlichen Zählergebühr und Ihrem tatsächlichen Ertragsverlust ab — bei einem Ost-West-Dach mit nur 1–2 % Verlust oft nicht, bei einer reinen Südanlage mit hohem Volleinspeise-Anteil dagegen schon.

3. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Die dritte Neuerung betrifft Anlagen, die bereits über ein Smart Meter mit Steuerung verfügen: In Stunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist, gibt es keine Einspeisevergütung mehr für den eingespeisten Strom. Solche Stunden häufen sich — 2024 und 2025 gab es jeweils Rekordwerte an negativen Preisstunden.

Zum Ausgleich wird die Förderdauer verlängert: Die ausgefallenen Stunden werden hinten an die 20-jährige Vergütungsperiode angehängt. Sie verlieren die Vergütung also nicht dauerhaft, sondern zeitlich verschoben.

Was Sie jetzt tun sollten

Das Gesetz verschiebt die Wirtschaftlichkeit spürbar weg von der Einspeisung, hin zum Eigenverbrauch — was ohnehin der klügere Weg ist, denn eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund viermal so viel wert wie eine eingespeiste.

  1. Auf Eigenverbrauch planen. Dimensionieren Sie die Anlage so, dass Sie möglichst viel Strom selbst nutzen. Grundlagen dazu im Ratgeber Eigenverbrauch optimieren.
  2. Speicher mitdenken. Ein Batteriespeicher glättet die Einspeisespitze und macht die 60-Prozent-Regel praktisch bedeutungslos — siehe Solaranlage mit Speicher.
  3. Sektorkopplung nutzen. Wärmepumpe und E-Auto verwandeln überschüssigen Solarstrom in Wärme und Mobilität — mehr dazu im Beitrag Wärmepumpe mit Photovoltaik.
  4. Smart Meter einplanen. Klären Sie mit Ihrem Solarteur und Messstellenbetreiber, wann das intelligente Messsystem kommt — es hebt die Einspeisebegrenzung auf.

Das Solarspitzengesetz ist kein Grund, den Bau einer Solaranlage aufzuschieben. Die 60-Prozent-Begrenzung kostet die meisten Anlagen nur wenige Prozent Ertrag und entfällt mit dem Smart Meter ganz; die Regel zu negativen Preisen wird durch eine längere Förderdauer ausgeglichen. Wer von Anfang an auf Eigenverbrauch, Speicher und Sektorkopplung setzt, ist auf der sicheren Seite. Prüfen Sie mit unserem Solarrechner, welche Anlagengröße zu Ihrem Verbrauch passt, und lassen Sie sich von einem Solarteur in Ihrer Nähe zur optimalen Auslegung beraten.

Die konkreten Vergütungssätze und Fristen veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.