Photovoltaik 2026: Vergütung, Dach-Voraussetzungen und Speicher im Überblick
Der Rechner oben liefert eine fundierte erste Einschätzung — die endgültige Auslegung gehört in die Hände eines Fachbetriebs. Damit Sie im Beratungsgespräch auf Augenhöhe verhandeln können, fasst dieser Leitfaden die drei Themen zusammen, die über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage entscheiden: die EEG-Einspeisevergütung, die baulichen Anforderungen an Ihr Dach und die richtige Dimensionierung des Stromspeichers.
Die EEG-Einspeisevergütung: garantierte Erlöse für 20 Jahre
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für jede Kilowattstunde, die ins öffentliche Netz eingespeist wird — und zwar für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus das Inbetriebnahmejahr. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Vertragsabschluss mit dem Solarteur.
Seit dem 1. Februar 2026 gelten für neue Aufdachanlagen mit Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagenteile bis 10 kWp und 6,73 Cent für den Anlagenteil zwischen 10 und 40 kWp. Wer seinen Strom vollständig einspeist (Volleinspeisung), erhält mit 12,34 bzw. 10,35 Cent deutlich mehr — dieses Modell lohnt sich aber nur in Sonderfällen, etwa bei vermieteten Gebäuden ohne eigenen Verbrauch. Die Sätze sinken halbjährlich um rund ein Prozent (Degression), zum nächsten Mal am 1. August 2026. Die jeweils aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Wichtig für Ihre Kalkulation: Bei einem Haushaltsstrompreis von 35 bis 40 Cent pro Kilowattstunde ist selbst verbrauchter Solarstrom rund fünfmal so viel wert wie eingespeister. Die Einspeisevergütung ist deshalb heute nicht mehr der Renditetreiber, sondern die Grundabsicherung für Ihren Überschussstrom. Jede Maßnahme, die den Eigenverbrauch erhöht — vom Speicher bis zum gezielten Laden des E-Autos am Mittag — wirkt stärker auf die Amortisationszeit als die Vergütung selbst. Hinzu kommt: Seit 2023 gilt für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp inklusive Speicher der Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer), und Erträge aus Anlagen dieser Größe sind von der Einkommensteuer befreit.
Dach-Voraussetzungen: Statik, Ausrichtung und die einschlägigen DIN-Normen
Bevor ein seriöser Solarteur ein Angebot abgibt, prüft er Ihr Dach — und zwar nicht nur die Ausrichtung. Eine Photovoltaikanlage bringt je nach Modultyp und Unterkonstruktion etwa 15 bis 25 Kilogramm pro Quadratmeter zusätzliches Gewicht auf die Dachfläche. Ob Ihre Dachkonstruktion diese Last zusätzlich zu Schnee und Wind trägt, regeln die Eurocode-Normen mit ihren deutschen Anhängen: DIN EN 1991-1-3 für Schneelasten und DIN EN 1991-1-4 für Windlasten. In schneereichen Regionen — etwa im Alpenvorland oder in den Mittelgebirgen — kann eine statische Nachrechnung durch einen Tragwerksplaner nötig sein, besonders bei älteren Dachstühlen. Für die Montage selbst ist zudem die DIN VDE 0100-712 relevant, die die elektrische Sicherheit von PV-Installationen regelt.
Bei der Ausrichtung gilt: Ein Süddach mit 30 bis 35 Grad Neigung liefert den höchsten Jahresertrag. Ost-West-Dächer erreichen zwar nur etwa 85 Prozent davon, verteilen die Erzeugung aber gleichmäßiger über den Tag — was den Eigenverbrauch erhöht und für Haushalte mit morgendlichem und abendlichem Verbrauch wirtschaftlich oft gleichwertig ist. Flachdächer werden aufgeständert und lassen die Ausrichtung frei wählen, kosten durch die Unterkonstruktion aber etwas mehr. Kritischer als die Himmelsrichtung ist Verschattung: Schon ein Schornstein oder ein Baum, der einen Modulstring zeitweise abschattet, kann den Ertrag überproportional drücken. Moderne Anlagen begegnen dem mit Leistungsoptimierern oder Mikrowechselrichtern auf Modulebene.
Rechtlich sind Aufdachanlagen in fast allen Bundesländern verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung zulässig. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude und einzelne Gestaltungssatzungen. Pflicht ist dagegen die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur — beides übernimmt in der Regel Ihr Solarteur.
Stromspeicher und intelligente Steuerung: Eigenverbrauch als Renditehebel
Ohne Speicher verbraucht ein typischer Haushalt nur 25 bis 35 Prozent seines Solarstroms selbst — die Sonne scheint mittags, verbraucht wird morgens und abends. Ein Batteriespeicher verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend und hebt die Eigenverbrauchsquote auf 50 bis 70 Prozent. Als Faustregel für die Dimensionierung gilt: etwa eine Kilowattstunde Speicherkapazität pro 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, eher etwas mehr bei Wärmepumpe oder E-Auto. Deutlich größere Speicher erhöhen die Autarkie nur noch geringfügig, verlängern aber die Amortisationszeit — der Rechner oben zeigt diesen Effekt, wenn Sie die Speichergröße variieren.
Zunehmend wichtig wird die intelligente Steuerung: Seit 2024 haben Haushalte nach § 14a EnWG Anspruch auf reduzierte Netzentgelte, wenn steuerbare Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe netzdienlich geregelt werden können. In Kombination mit einem dynamischen Stromtarif und einem Energiemanagementsystem (EMS) kann der Speicher dann nicht nur Solarstrom puffern, sondern auch günstige Netzstromphasen nutzen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass Wechselrichter und Speicher gängige Schnittstellen (z. B. EEBus oder Modbus) unterstützen — das hält die Anlage fit für Smart-Grid-Anwendungen, die über die 25-jährige Lebensdauer Ihrer Module mit Sicherheit an Bedeutung gewinnen.
Vom Rechenergebnis zum Angebot: die nächsten Schritte
Nehmen Sie das Ergebnis des Rechners als Verhandlungsbasis mit ins Beratungsgespräch: Liegt ein Angebot deutlich über den hier kalkulierten Investitionskosten pro kWp, fragen Sie nach den Gründen — Gerüstkosten, komplizierte Dachdurchdringungen oder Premium-Komponenten können Aufpreise rechtfertigen, müssen aber transparent sein. Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und achten Sie neben dem Preis auf Referenzen, Gewährleistung und die Qualität der Ertragsprognose. Die passenden Fachbetriebe in Ihrer Region finden Sie direkt über die PLZ-Suche oben oder im Verzeichnis nach Bundesland. Antworten auf häufige Fragen rund um Kosten, Förderung und Installation haben wir in den FAQ und im Ratgeber zusammengestellt.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Vergütungssätze: Bundesnetzagentur (Stand 1. Februar 2026)